Probezeit

Achtung gefeuert. So einfach geht das nicht. Damit sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst einmal „beschnuppern“ können und herausfinden können, ob das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten passt, gibt es die sogenannte Probezeit. Hier kann der Arbeitgeber herausfinden, ob der neue Arbeitnehmer auch tatsächlich so zuverlässig ist, wie er sich beschrieben hat und seine Aufgaben gewissenhaft erledigt. Der Arbeitnehmer kann in dieser Zeit herausfinden, ob sich dieser im neuen Unternehmen wohlfühlt und der Aufgabenbereich und die täglichen Aufgaben dem entsprechen, was sich dieser vorgestellt hat.

Ist dies nicht der Fall haben der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Möglichkeit während der Probezeit, welche vertraglich festgelegt wurde, fristlos innerhalb von vier Wochen das Arbeitsverhältnis zu beenden.